Der Personalverleih (Temporärarbeit und Leiharbeit) unterliegt gemäss schweizerischem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih einer Bewilligungspflicht. Personalverleiher leisten eine Kaution von mindestens 50'000 Franken für die Sicherung von Lohnansprüchen aus dem Personalverleih. Arbeits- und  Verleihverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.

Nashire AG ist ein angemeldeter Personal-Verleih Betrieb mit AVG-Bewilligung in der Schweiz für Kader, höhere Angestellte  und Spezialisten.

Weitere Informationen zu der Bewilligungspflicht und den erteilten Bewilligungen finden Sie auf der Homepage vom SECO.