Ergänzende Bestimmungen SaaS MX

SaaS MX Dienstleistungen (In Ergänzung AGB)

 1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Vertrags/Order Form für die jeweiligen Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Die Leistungen von Nashire ergeben sich aus dem schriftlichen Vertrag. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Aufwand.

Der Kunde akzeptiert Mehrkosten von maximal 10% des offerierten Aufwands, ohne dass dieser mündlich oder schriftlich angekündigt werden muss. Für die diesen Satz übersteigenden Kosten wird der Kunde vorgängig in Kenntnis gesetzt. Die Arbeiten werden erst nach Zustimmung des Kunden weitergeführt. Im Falle eines Abbruchs bleiben die bereits erfolgten Arbeiten zur Zahlung fällig.

2. Inbetriebnahme

Die Leistung gilt ab jenem Zeitpunkt als betriebsbereit, ab welcher sie vollständig genutzt werden kann und keinbetriebsbedingten Mängel mehr vorhanden sind. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Verrechnung der Dienstleistungen.

3. Leistungen Nashire

Nashire erbringt ihre im Vertrag vereinbarte Leistung und stellt dem Kunden die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung (Server, Strom, Fast Ethernet, primärer Nameserver, usw.). Nashire bestimmt in eigener Kompetenz, wie und mit welcher Infrastruktur sie die Erbringung der Leistung sicherstellt.

Nashire ist dafür besorgt, dass Stromzufuhr und Leitungskonnektivität 24 Stunden im Tag und 365 Tage im Jahr gewährleistet sind. Ausgenommen sind Hardwaredefekte, Softwarefehler, Wartungsarbeiten, Leistungsunterbrüche von Drittanbietern oder unvorhergesehene Ereignisse.

Nashire verpflichtet sich, keine auf ihrer Infrastruktur übertragenen Daten zu erfassen, aufzuzeichnen oder auszuwerten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Bestimmungen oder qualitätssichernde Elemente.

4. Support/SMA

Für Kunden ohne Service Management Agreement erfolgen alle Eingriffe ausschliesslich während der regulären Öffnungszeiten von Nashire, nach dem „first in, first out“- Prinzip. Ausserhalb der regulären Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit des Notfallpikett, welches zum jeweils aktuellen Pikettstundensatz abgerechnet wird. Öffnungszeiten, wie auch aktuelle Tarife für Pikett sind jeweils über die Nashire-Website ersichtlich.

Für Kunden mit gültigem System Management Agreement erfolgen die Eingriffe zu den dort definierten Konditionen.

5. Datensicherung/Systemverwaltung

Es gibt kein Backup der E-Mail Daten auf dem SaaS MX-Gateway, es werden keine E-Mails als Kopie zurückbehalten. Ausnahme: Können E-Mails nicht ausgeliefert werden, werden Sie in Ausnahmefällen temporär auf dem Gateway gespeichert, aber nicht gesichert. Im Normalfall werden E-Mails jedoch nur angenommen, wenn sie auch ausgeliefert werden können.

6. Zahlung

Die Dienstleistungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen (s. AGB Ziff. 7). Die Bezahlung für die betreffende Rechnungsperiode erfolgt im Voraus, allenfalls entstehende Kosten durch Überschreitung eines Traffic-Kontingentes, erscheinen auf der Folgerechnung.

7. Vertragsdauer

Die Mindestlaufzeit dieses Vertrags nach Ablauf der Testzeit beträgt 36 Monate, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, jeweils per Ende eines Quartals. Angebrochene Quartale werden in Rechnung gestellt. In der Testzeit steht es dem Kunden jederzeit offen vom Vertrag zurückzutreten, die Installationskosten müssen jedoch auf jeden Fall bezahlt werden.

Allschwil, Januar 2011