Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich  
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen auf alle Verträge zwischen Nashire und Kunden zur Anwendung. Lieferung und Dienstleistungserbringung erfolgen ausschliesslich zu den in AGB, EB, Preislisten und Einzelverträgen festgehaltenen Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, sofern diesen vorgängig nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.   
   
Die AGB können von Nashire jederzeit aktualisiert. ergänzt oder geändert werden. Massgeblich ist die jeweils aktuelle unter http://www.nashire.ch publizierte Version. Dies kann auch jederzeit bei Nashire angefordert werden. Der Kunde kann nach Anpassungen der AGB, welche einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, mit einer 30-tägigen Frist den Vertrag kündigen. Zu den einzelnen Dienstleistungen können ergänzende Bestimmungen (EB) bestehen, welche jeweils integralen Bestandteil des Vertrags und der AGB bilden. EB unterstehen den gleichen Regelungen betreffend Anwendbarkeit und Änderung wie die AGB.   
   
Nimmt der Kunde über Dienstleistungen von Nashire auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittanbieter selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung/seinem Auftrag diese AGB sowie die EB als verstanden und akzeptiert in allen auf das betreffende Vertragsverhältnis anwendbaren Punkten. 
   
2. Vertragsinhalt  
 
Der Vertragsinhalt richtet sich nach den in den einzelnen Dienstleistungsbereichen auf der Nashire-Website umschriebenen Bedingungen. Der Vertrag zwischen Nashire und dem Kunden kommt mit Absenden des Online-Bestellformulars oder mit Unterzeichnung eines schriftlichen Bestellformulars/Vertrages zustande. Mit dem Vertragsschluss verpflichtet sich Nashire zur Erbringung/Lieferung und der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der erbrachten Leistungen/ der gelieferten Produkte.   
  
3. Leistungen der Nashire AG
 
Nashire verpflichtet sich zur sorgfältigen Besorgung der Dienstleistungen im Interesse des Kunden und unter Wahrung dessen Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Nashire behält sich das Recht vor, zur Erfüllung des Vertrages bedarfsweise externe Dienstleister beizuziehen.    
   
Nashire ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, ihre Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten, übernimmt jedoch keine Garantie für den jederzeitigen und ununterbrochenen Zugang zu ihren Dienstleistungen. Nashire übernimmt keine Garantie dafür, dass ihre Dienstleistungen von allen Endgeräten aus problemlos benutzbar sind.   
   
Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, wird der Kunde – soweit möglich – rechtzeitig informiert. Die Information erfolgt grundsätzlich über einen Eintrag in den entsprechenden Supportmedien von Nashire. Zusätzlich kann ein spezifisches Mail versandt werden.   
   
Die Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden, wenn gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen oder betriebliche Gründe dies notwendig machen. Insbesondere technische Anpassungen, welche der Steigerung der Systemstabilität, Systemsicherheit oder der Aktualisierung der Systeme dienen, können zu Anpassungen an den Dienstleistungen führen. Sollten in diesem Fall kundenseitige Anpassungen nötig werden, lehnt Nashire jede Haftung oder Kostenbeteiligung ab.   
   
Garantieansprüche von Produkten entsprechen den Garantiegewährleistungen der Hersteller/Distributoren. Weitergehende Garantieansprüche werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Der Austausch/Reparatur der jeweiligen Komponenten erfolgt gegen Verrechnung des entstandenen Arbeitsaufwands zum jeweils gültigen Stundensatz.  

4. Pflichten des Kunden  
 
Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde gemäss Ziff. 5 dieser AGB zur Abnahme und Bezahlung der   
vertragsgegenständlichen Dienstleistungen/Produkte.    
   
Der Kunde verzichtet auf die Verbreitung von Informationen und Bildmaterial mit rechtswidrigem Inhalt. Untersagt sind insbesondere:    
– Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)   
– Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 StGB   
– Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB   
– Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB   
– Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten   
– Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes   
– Ehrverletzende Äusserungen über Dritte oder persönlichkeitsverletzende Publikationen   
– Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.   
   
Der Kunde verpflichtet sich, bei einer Adressänderung diese Nashire mitzuteilen. Für Schwierigkeiten, welche aufgrund erschwerter Kommunikation mit dem Kunden entstehen, kann Nashire keine Verantwortung übernehmen. Ein entsprechender Mehraufwand (Adressprüfkosten, neue Rechnung oder Rechnung neu zustellen, usw.) wird dem Kunden mit mindestens CHF 20.-  in Rechnung gestellt.   
   
Verbot des Missbrauchs der Dienstleistungen: Der Kunde hat sämtliche Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich alle notwendigen Massnahmen zu treffen, damit nicht über seine gebuchten Dienstleistungen unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden. Für sämtliche Schäden, welche durch den Missbrauch eines gebuchten Dienstleistungen verursacht wurden (z. Bsp. SPAM-Aktionen) haftet vollumfänglich der Kunde.    
   
Das Versenden von Massenmails (Spamming, Mail Bombing usw.) über die Server der Nashire im Speziellen oder als Kunde von Nashire im Allgemeinen ist untersagt. Ebenso ist der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmass, welches die Betriebsstabilität der Systeme gefährden könnte, strikte untersagt. Das Versenden von Werbe-E-Mails durch den Kunden an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig. Nashire behält sich bei Bekanntwerden vor, das Zugangskonto des Kunden ohne Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren. Eine Haftung von Nashire für eine solche Sperrung ist ausgeschlossen.   
   
Jede Beeinträchtigung der System- und Netzwerksicherheit ist verboten. Insbesondere ist es verboten, unerlaubt auf Daten, Systeme oder Netzwerkelemente zuzugreifen, solche auszuwerten, zu überwachen, zu scannen oder anderweitig unerlaubt zu benutzen, ohne ausdrückliche Genehmigung des Berechtigten die Verwundbarkeit des Systems zu prüfen und Steuerinformationen wie TCP/IP-Adressen oder Informationen im Steuerungsteil (Adresse des Empfängers oder des Absenders) zu fälschen. Jedwede Tätigkeit, welche die Systemstabilität negativ beeinflusst, insbesondere das Verwenden von Scripten, welche die Serversysteme überlasten oder zu Fehlfunktionen verleiten, ist untersagt. Nashire behält sich die sofortige Deaktivierung oder Unterbindung der Tätigkeit vor. Die zur Wiederherstellung der Dienstleistungen benötigte Zeit wird dem Verursacher in Rechnung gestellt, beträgt im Minimum jedoch die Verrechnung eine halben Stunde zum jeweils gültigen Stundensatz. Die missbräuchliche Verwendung des Serverplatzes/der gebuchten Dienstleistungen kann die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses nach sich ziehen. Eine Rückzahlung allfällig geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.   
   
Der Kunde hält Nashire von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Verletzungen dieser Ziff. 4 vollumfänglich frei.  
 
5. Störungsbehebung der Dienstleistungen/Support  
 
Nashire stellt zur Kundenunterstützung zu technischen Fragen betreffend der angebotenen Dienstleistungen einen Supportservice via Ticketsystem zur Verfügung. Die Kosten und Öffnungszeiten der verschiedenen Support-Dienstleistungen werden auf der Website publiziert und können bei  Nashire während der üblichen Bürozeiten angefragt werden. Kosten für Support durch Dritte werden von Nashire nicht übernommen.    
   
Störungsbehebungen erfolgen schnellstmöglich. Für Betriebsunterbrüche, welche infolge Störungsbehebung, Wartungsarbeiten, Implementation neuer Technologien oder ähnlicher Sachverhalte entstehen, können gegenüber Nashire keine Forderungen geltend gemacht werden.   
   
Anfragen/Aufträge per Ticket gelten als verbindlicher Auftrag, welcher bis zu einem Wert von einer Arbeitsstunde gilt und zu den auf der Nashire-Website ersichtlichen Ansätzen in Rechnung gestellt wird. Bei einem voraussichtlichen Zeitaufwand von mehr als einer Arbeitsstunde kontaktiert Nashire den Kunden im Voraus.   
 
6. Datensicherung/Systemverwaltung  
 
Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Sicherung seiner Daten, ausser ein Backup-Service ist im Produkt inbegriffen, oder als Zusatzdienstleistung dazu gekauft worden.  
 
7. Zahlungskonditionen  
 
Die Zahlungskonditionen betragen 10 bzw. 30 Tage. Auf jeder Rechnung ist festgehalten, welche Zahlungsfrist zur Anwendung kommt. Nashire behält sich das Recht vor, die vollständige Auftragssumme oder Teile davon vor Auftragserledigung einzufordern. Die Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.    
   
Bei Zahlungsverzug des Kunden wird ein Verzugzins von 5% erhoben. Eine erfolgte  Anzahlung verfällt, wenn der Kunde seinen Auftrag ohne oder nur mit mangelnder Begründung zurückzieht. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung im Verzug, hat Nashire das Recht, nach Ansetzung einer Nachfrist von 30 Tagen ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Von der Ausübung des Rücktrittsrechts wird der Kunde sofort in Kenntnis gesetzt.   

Wenn innert 50 Tagen nach Rechnungsstellung keine Zahlung eingegangen und keine Kündigung erfolgt ist, wird der Service inkl. aller damit verbundenen Dienstleistungen gesperrt. Für die entstandenen Umtriebe im Falle einer Sperrung erhebt Nashire eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- inkl. MwSt. Die Dienstleistungen werden erst nach Eingang der Zahlung inkl. Bearbeitungsgebühr wieder freigegeben.   
   
Die Verrechnung von Forderungen setzt das schriftliche Einverständnis von Nashire voraus.  
   
 8. Haftung  
 
Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – die auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen sind, haftet Nashire insgesamt bis zu einem Betrag von maximal einem Fünftel der Vergütung für das konkrete Projekt, sofern Nashire Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.    
   
Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten (mit Ausnahme der Datenwiederbeschaffungskosten) wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen.   
   
Nashire ist verantwortlich für die Leistungserbringung bis zum Server des Kunden. Für Vorgänge im Einflussbereich der Kunden kann keine Haftung übernommen werden.    
   
Nashire schliesst jede Haftung für Leistungsunterbrüche aufgrund höherer Gewalt aus. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für die Dienstleistungen der Leitungsanbieter, zugekauften Leistungen von Drittanbietern, für diejenigen übergeordneter Provider und  ebenso für hardwarebedingte Ausfälle. Nashire schliesst zudem jede Haftung für die publizierten Inhalte und Folgeschäden aus orthographischen Fehlern von Web-Texten aus.   
   
Unterbrüche von mehr als 48 Stunden ununterbrochener Dauer berechtigen den Kunden zu einer Rückerstattung von 1/12 der Jahreskosten, sofern sie nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder durch höhere Gewalt verursacht wurden. Die Rückerstattung wird bei fortgeführtem Vertragsverhältnis angerechnet.   
   
Nashire weist darauf hin, dass der eingesetzte SPAM-Filter je nach Konfiguration in Einzelfällen auch erwünschte Mails filtern oder blockieren kann. Für allenfalls nicht erhaltene Mails kann Nashire keine Haftung übernehmen.    
   
Für Produkte erfolgt die Haftung im Rahmen der Haftungsbestimmungen der Hersteller/Distributoren.  
   
9. Teilnichtigkeit  
 
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht oder möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben gültig.  
 
10. Vertragsdauer und Kündigung  

 
Verträge werden, wo nicht anders vermerkt, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils auf das Monatsende gekündigt werden.    
   
 Eine fristlose Kündigung kann durch eingeschriebenen Brief in folgenden Fällen ausgesprochen werden:   
   
– Bei Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage (Kündigung durch Nashire)   
– Bei zusammenhängendem Ausfall der zu erbringenden Leistungen von mehr als 2 Wochen (Kündigung durch den Kunden).   
– Bei grober Pflichtverletzung durch eine Partei, welche eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt (Kündigung durch die von der Pflichtverletzung betroffene Partei).
 
11. Datenschutz  
 
Kundendaten werden gemäss dem Datenschutzgesetz bearbeitet. Der Kunde gestattet Nashire ausdrücklich, Kundendaten zu Marketingzwecken (z.B. zur  Kundeninformationen über neue Leistungen oder Produkte) zu verwenden. Nashire verkauft oder vermietet in keinem Fall Kundendaten in Teilen oder als Ganzes an Dritte. Es werden nur Daten gespeichert, welche zur Abwicklung des Anbieter-/Kundenverhältnisses notwendig sind.     
 
12. Streiterledigung  
 
Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben, nötigenfallsunter Beizug eines unabhängigen Sachverständigen als Schiedsgutachter. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis erklären die Parteien den ordentlichen Richter am Sitz der Nashire (Arlesheim) zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ausschliesslich zuständig, unter Vorbehalt des Rechts von Nashire, den Kunden an dessen Sitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich   schweizerisches materielles Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).   

Allschwil, im Januar 2011